Generell werden Solaranlagen zur Wärme- und
Netzstromgewinnung
gefördert.
Allzuleicht kann man aber den Überblick
über die verschiedenen Fördertöpfe verlieren.
So kann es durchaus vorkommen, dass eine Gemeinde mehr
Gelder
für Sonnenenergienutzung bereitstellt als Bund oder
Land. Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren, denn
grundsätzlich kann nur eine Geldquelle angezapft werden
(Kumulationsverbot).
Neben der direkten Zuwendung gibt es noch Fördermöglichkeiten
über "billiges Geld"- die sog. KfW-Darlehen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die auch zusätzlich
zur direkten Förderung bezogen werden dürfen.
Hier sollte man sich aber genau überlegen, welches
der verschiedenen Förderpakete (z.B. bei gleichzeitiger
Heizungserneuerung und/oder Wärmedämmmaßnahme)
für einen am besten passt.
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Sonnenwärme
Die direkte Bundesförderung mit 110,-
€/m² (Kollektorfläche aufgerundet) aus den
Fördertöpfen des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es bundesweit und recht
unbürokratisch unter:www.bafa.de
das dazugehörige Antragsformular des BAFA finden
Sie hier.
Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragsabgabe.
Zum Bau haben Sie nach der Bewilligung noch neun Monate
Zeit.
Ab dem 1. Januar 2004 werden auch die
-Erweiterungen bestehender Anlagen mit 60,- € je angefangenem
qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche
-solare
Schwimmbadheizung zu 80% gefördert, sofern
diese mit verglasten Kollektoren betrieben wird.
hier ein Link zu den wichtgsten KfW-Programmen
die Solarenergie fördern.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
speziell für die Münchener:
Links und
Pdf Dateien zur Solarföderung von München
und einzelner Gemeinden im Münchner Umland:
http://www.energiesparfoerderung.de
P.S. Die Stadt München fördert
solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung mit
250 €/m² !!
Hier einige Internetadressen,
die über die verschiedene
Fördermöglichkeiten gut informieren:
Die Seiten der Deutschen-Energie-Agentur
(DENA)
Der Unternehmensverband der Solarindustrie (UVS) Solarfoerderung.de
Zu guter letzt, kann eine Zusammenstellung der verschieden
Solarföderungen kostenpflichtig von der Site
der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.
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Solarstrom
allgemeines:
Bei der Gewinnung von Sonnenstrom werden sogenannte netzgekoppelte
Anlagen
gefördert. Netzgekoppelt bedeutet, dass der solar
erzeugte Strom vollständig in das öffentliche
Stromnetz gespeist wird. Die Netzbetreiber sind verpflichtet
diesen Strom 20 Jahre lang abzunehmen und
entprechend zu vergüten. Die Höhe dieser Einspeisevergütung
beträgt ein mehrfaches der Strombezugskosten und
hängt von Grösse und
Aufstellungsart der Anlage ab.
(siehe unten)
aktuelles:
Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2003 mit den Stimmen
von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union
das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) verabschiedet.
Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen
für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen
sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten.
Vergütungssätze im einzelnen siehe weiter unten.
Immer gut informiert ist man auch auf der Site des Solarservers
http://www.solarserver.de/geld.html
Vergütungssätze
Die Solarstromvergütung wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) mit dem sogenannten Photovoltaik-Vorschaltgesetz
wie folgt geregelt:
• Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden
wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4
Cent pro Kilowattstunde vergütet.
• Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für
den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je
Kilowattstunde 54,6 Cent.
• Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil
der Anlage, der über den 100 kW liegt, je
Kilowattstunde 54 Cent. (Beispiel: bei einer
150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh
und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)
• Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent
• Die Grundvergütung für frei stehende Anlagen, wird auf der Vergütungshöhe
des Jahres 2003 gehalten: 45,7 Cent/kWh.
Sonstiges
Eine jährliche Degression der Vergütungssätze
ist für Neuanlagen vorgesehen. Das heisst, dass
die Vergütungssätze für
Neuanlagen z.B. bis 30 kW jedes Jahr um 5% gesenkt werden.
Die Sätze schon laufender
Anlagen bleiben davon aber unberührt. Dadurch soll
ein Anreiz zur Kostensenkung und Wirkungsgradsteigerung
gegeben werden, um mittelfristig
die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien
zu erreichen.
ferner
Sonne in der Schule: Im Rahmen dieses Programms - gefördert
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) - werden netzgekoppelte Photovoltaikanlagen pauschal mit 3.000
€/ Einzelanlage gefördert.
Neben diese "direkten" Förderung existieren
analog zur Sonnenwärme auch die Programme der Krditanstalt für Wiederaufbau KfW.
Diese zinsgünstigen Darlehen haben, neben dem "billigem
Geld", auch noch den Vorteil das die Zinsen steuerlich geltent gemacht werden
können.
Link zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Nicht gefördert werden:
-Solarabsorber für Schwimmbadanlagen
-Inselanlagen in Wohnmobilen oder Gartenhäusern
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