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Generell werden Solaranlagen zur Wärme- und Netzstromgewinnung gefördert.

Allzuleicht kann man aber den Überblick über die verschiedenen Fördertöpfe verlieren. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Gemeinde mehr Gelder für Sonnenenergienutzung bereitstellt als Bund oder Land. Hier hilft nur, sich vor Ort zu informieren, denn grundsätzlich kann nur eine Geldquelle angezapft werden (Kumulationsverbot). Neben der direkten Zuwendung gibt es noch Fördermöglichkeiten über "billiges Geld"- die sog. KfW-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die auch zusätzlich zur direkten Förderung bezogen werden dürfen. Hier sollte man sich aber genau überlegen, welches der verschiedenen Förderpakete (z.B. bei gleichzeitiger Heizungserneuerung und/oder Wärmedämmmaßnahme) für einen am besten passt.

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Sonnenwärme

Die direkte Bundesförderung mit 110,- €/m² (Kollektorfläche aufgerundet) aus den Fördertöpfen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es bundesweit und recht unbürokratisch unter:www.bafa.de
das dazugehörige Antragsformular des BAFA finden Sie hier.

Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragsabgabe. Zum Bau haben Sie nach der Bewilligung noch neun Monate Zeit.

Ab dem 1. Januar 2004 werden auch die
-Erweiterungen bestehender Anlagen mit 60,- € je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche
-solare Schwimmbadheizung zu 80% gefördert, sofern diese mit verglasten Kollektoren betrieben wird.

hier ein Link zu den wichtgsten KfW-Programmen die Solarenergie fördern.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

speziell für die Münchener:

Links und Pdf Dateien zur Solarföderung von München und einzelner Gemeinden im Münchner Umland:

http://www.energiesparfoerderung.de

P.S. Die Stadt München fördert solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung mit 250 €/m² !!

Hier einige Internetadressen, die über die verschiedene Fördermöglichkeiten gut informieren:


Die Seiten der Deutschen-Energie-Agentur (DENA)

Der Unternehmensverband der Solarindustrie (UVS) Solarfoerderung.de

Zu guter letzt, kann eine Zusammenstellung der verschieden Solarföderungen kostenpflichtig von der Site der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.



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Solarstrom

allgemeines:

Bei der Gewinnung von Sonnenstrom werden sogenannte netzgekoppelte Anlagen gefördert. Netzgekoppelt bedeutet, dass der solar erzeugte Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz gespeist wird. Die Netzbetreiber sind verpflichtet diesen Strom 20 Jahre lang abzunehmen und entprechend zu vergüten. Die Höhe dieser Einspeisevergütung beträgt ein mehrfaches der Strombezugskosten und hängt von Grösse und Aufstellungsart der Anlage ab. (siehe unten)

aktuelles:

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet.
Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Vergütungssätze im einzelnen siehe weiter unten.


Immer gut informiert ist man auch auf der Site des Solarservers http://www.solarserver.de/geld.html

Vergütungssätze

Die Solarstromvergütung wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem sogenannten Photovoltaik-Vorschaltgesetz wie folgt geregelt:

• Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

• Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent.

• Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent. (Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)

• Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent

• Die Grundvergütung für frei stehende Anlagen, wird auf der Vergütungshöhe des Jahres 2003 gehalten: 45,7 Cent/kWh.

Sonstiges

Eine jährliche Degression der Vergütungssätze ist für Neuanlagen vorgesehen. Das heisst, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen z.B. bis 30 kW jedes Jahr um 5% gesenkt werden. Die Sätze schon laufender Anlagen bleiben davon aber unberührt. Dadurch soll ein Anreiz zur Kostensenkung und Wirkungsgradsteigerung gegeben werden, um mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien zu erreichen.

ferner
Sonne in der Schule: Im Rahmen dieses Programms - gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) - werden netzgekoppelte Photovoltaikanlagen pauschal mit 3.000 €/ Einzelanlage gefördert.
Neben diese "direkten" Förderung existieren analog zur Sonnenwärme auch die Programme der Krditanstalt für Wiederaufbau KfW.
Diese zinsgünstigen Darlehen haben, neben dem "billigem Geld", auch noch den Vorteil das die Zinsen steuerlich geltent gemacht werden können.

Link zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Nicht gefördert werden:
-Solarabsorber für Schwimmbadanlagen
-Inselanlagen in Wohnmobilen oder Gartenhäusern

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 Sonnenwärme
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